Inhalte Ausbildungsvertrag, Checkliste Ausbildungsstart

1. Ausbildungsstart – meist dual

In Deutschland stehen zum Ausbildungsstart etwa 500 Ausbildungsberufe zur Wahl. Dual organisiert sind die meisten Ausbildungen. Du besuchst als Azubi (Auszubildende/r) eine Berufsschule und lernst zudem in einem Unternehmen. Viele Schulabgänger mit späterem Studienwunsch entscheiden sich für eine Berufsausbildung, die mit dem gewünschten Studienfach zu tun hat und sammeln so Praxiserfahrungen auf dem Gebiet.

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2. Was solltest du zur Ausbildung wissen?

  • Schickst du eine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz ab, solltest du nach 2 Wochen in der Firma nachfragen, ob deine Bewerbung eingegangen ist und noch Unterlagen fehlen. Besser ist es, wenn du persönlich vorsprichst. So signalisierst du der Firma, dass du die Ausbildungsstelle auch wirklich haben willst – Pluspunkt!
  • Das Azubi-Gehalt ist je nach Branche und Bereich unterschiedlich. Für das erste Lehrjahr werden durchschnittlich 600 € pro Monat gezahlt und es erhöht sich i.d.R. mit jedem weiteren Ausbildungsjahr.
  • Eine Ausbildung dauert zwischen 2 und 3,5 Jahren. Bei Azubis mit Abitur ist eine Ausbildungszeitverkürzung möglich, wenn die Zensuren an der Berufsschule gut sind und der Ausbildungsbetrieb zustimmt.
  • Die zuständige IHK oder HWK überprüft nach dem Ende der dualen Ausbildung die Leistungen der Lehrlinge.
  • Während deiner Ausbildungszeit kannst du auch befristet eine Ausbildung im Ausland absolvieren.

bildungsdoc-tipp. Abiturienten, die einen Ausbildungsplatz suchen, sollten sich bereits ein Jahr im Voraus darum kümmern. Der späteste Bewerbungszeitpunkt ist zu Beginn des Jahres, indem du deinen Abschluss machst. Bewirbst du dich erst vor oder nach dem Abitur, hast du nur noch Chancen auf Restplätze.

3. Kann auch eine verspätete Bewerbung noch erfolgreich sein?

Hast du noch keinen Ausbildungsplatz oder bist spät dran, dann bewirb dich noch, auch wenn das Ausbildungsjahr schon begonnen hat, weil:

  • während der Probezeit Ausbildungsplätze frei werden, da Firma oder Azubi den Ausbildungsvertrag kündigen.
  • manche Bewerber mehrere Zusagen erhalten haben und sich erst spät für einen Ausbildungsplatz entscheiden. Die anderen Ausbildungsplätze sind somit wieder in der freien Vergabe.
  • manche Firmen auch noch zusätzliche Ausbildungsplätze bereitstellen.

4. Wie erfolgt die Verkürzung der Ausbildungszeit?

Je nach Fachrichtung dauert eine Ausbildung zwischen 3 und 3,5 Jahren. Bei Zustimmung der Ausbildungsfirma und wenn du einen mittlerem oder höherem Schulabschluss hast, ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Außerdem können frühere Ausbildungszeiten angerechnet werden. Bei Ausbildungsplatzwechsel wird i.d.R. die bereits zurückgelegte Ausbildungszeit angerechnet. Bei guten Ausbildungsleistungen kannst du nach der Hälfte der Ausbildungszeit einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. Grundsätzlich kannst du einen Antrag zur Verkürzung der regulären Ausbildungszeit stellen. Rechtliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz und eine Empfehlung des BIBB zur Verkürzung und Verlängerung der Berufsausbildung.

Allgemeine Voraussetzungen für die Antragstellung sind:

  • Auf gemeinsamen Antrag des Ausbildungsbetriebs und des Azubis hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
  • Die Verkürzung der Ausbildungszeit soll möglichst bei Vertragsschluss, jedoch so rechtzeitig beantragt werden, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt.
  • Der Antrag muss gemeinsam von beiden Vertragsparteien (Ausbildungsbetrieb und Azubi) schriftlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
  • Die Antragsteller müssen glaubhaft machen, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann, z.B. durch Vorlage von (Berufs-)Schul- und Prüfungszeugnissen, betrieblichen Ausbildungsplänen, Leistungsbeurteilungen und Berufsausbildungsverträgen.

bildungsdoc-hinweis. Unter bestimmten Bedingungen können Schwangere ihre Ausbildungszeit verkürzen. Voraussetzung ist, dass sie im letzten Lehrjahr sind und gute Noten in der Zwischenprüfung haben. So können Frauen ihre Ausbildung zu Ende bringen, wenn der Geburtstermin mit den Abschlussprüfungen zusammenfällt.

5. Welche Inhalte hat ein Ausbildungsvertrag?

Der Ausbildungsvertrag legt alle Rechte und Pflichten sowie wichtige Punkte fest, die für den Ausbildungsbetrieb und für den Azubi verbindlich sind. Pflichtinhalte eines Ausbildungsvertrags sind:

  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die Anwendung finden.
  • Sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, eventuelle Verkürzung der Ausbildungsdauer
  • Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Dauer der Probezeit
  • Dauer des Urlaubs

bildungsdoc-hinweis. Achte darauf, dass es sich um einen Standardvertrag der Handwerkskammer bzw. der Industrie- und Handelskammer handelt. Wenn nicht, musst du darauf achten, dass keine ungültigen Angaben im Ausbildungsvertrag aufgenommen worden sind, wie eventuelle Vertragsstrafen.

Was sind ungültige Inhalte im Ausbildungsvertrag?
Laut § 12 des Berufsbildungsgesetzes haben bestimmte Regelungen in einem Ausbildungsvertrag nichts zu suchen. Er darf z.B. keine Vereinbarungen enthalten, die den Auszubildenden verpflichten, nach Beendigung der Ausbildung weiter im Ausbildungsbetrieb zu arbeiten. Eine Zahlung als Entschädigung für die Ausbildung zu verlangen, ist genauso unwirksam wie die Zahlung von Vertragsstrafen, wenn der Auszubildende z.B. die Ausbildung nicht antritt oder kündigt. Gilt auch für Schadenersatzansprüche.

Was solltest du beim Abschluss deines Ausbildungsvertrags beachten?
Laut § 12 des Berufsbildungsgesetzes haben bestimmte Regelungen in einem Ausbildungsvertrag nichts zu suchen. Er darf z.B. keine Vereinbarungen enthalten, die den Auszubildenden verpflichten, nach Beendigung der Ausbildung weiter im Ausbildungsbetrieb zu arbeiten. Eine Zahlung als Entschädigung für die Ausbildung zu verlangen, ist genauso unwirksam wie die Zahlung von Vertragsstrafen, wenn der Auszubildende z.B. die Ausbildung nicht antritt oder kündigt. Das gilt auch für Schadenersatzansprüche.

Wann kann es zum Lehrabbruch, also zur Beendigung des Ausbildungsvertrags, kommen?
Jedes vierte Ausbildungsverhältnis wird vorzeitig abgebrochen. Es gibt dafür individuelle Gründe wie die Erfahrung, sich in Berufswahl oder in der Wahl des Ausbildungsbetriebes geirrt zu haben. Auch Probleme in der Berufsschule, in der eigenen Familie, mit der Gesundheit, dem Ausbilder oder mit der Erreichbarkeit des Ausbildungsplatzes können zum Lehrabbruch führen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigt überdies die Zahl der Betriebe, die sich aus finanziellen Gründen zur Kündigung des Ausbildungsverhältnisses gezwungen sehen.

Bevor du als Azubi das ‚Handtuch wirfst‘, solltest du dir gut überlegt haben, ob der Schritt wirklich der einzig mögliche ist. Denn der Abbruch einer Lehre sollte nicht aus vorübergehender Unlust an einer Aufgabe oder Situation erfolgen, sondern aus der fundierten Erkenntnis, dass der Beruf oder der Betrieb dauerhaft nicht zu dir passt. Oft geht es in klärenden Gesprächen weiter und eine Krise kann gemeistert werden. Bringen aber die Gespräche nichts, dann solltest du wechseln, denn der Verbleib in einer dauerhaft unbefriedigenden Lage ist nicht tragbar. ‚Gut‘ wäre es, wenn das Aus bereits in der Probezeit erfolgt. I.d.R. sind eine Frist von vier Wochen und die Schriftform einzuhalten.

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6. Rechte und Pflichten des Auszubildenden

Azubis genießen im Arbeitsrecht eine Sonderstellung. Weil sie meist noch nicht volljährig sind, werden sie vom Gesetz besonders geschützt. D.h., dass es eine ganze Reihe von Sonderregelungen gibt, über die Berufsanfänger, Eltern und Arbeitgeber Bescheid wissen müssen. Deshalb solltest du dich vorm Ausbildungsstart über die Rechte und Pflichten des Auszubildenden informieren:

Was bedeutet die Probezeit für dich?
In dieser Zeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden – von dir oder vom Ausbildungsbetrieb. I.d.R. dauert die Probezeit zwei bis vier Monate und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Nach Ende der Probezeit gelten festgelegte Kündigungsfristen, die auch im Vertrag stehen sollten – sonst gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.

Wie wichtig ist die Berufsschule?
Für die Berufsschule musst du von der Arbeit freigestellt werden. Die Zeit wird voll auf die Arbeitszeit angerechnet. Dabei geht der Besuch der Berufsschule der betrieblichen Ausbildung immer vor. Schon ein Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden gilt als voller Arbeitstag, d.h. auch, dass fünf Schultage mit mindesten 25 Stunden einer vollen Arbeitswoche entsprechen.

Was kannst du tun bei schlechter Ausbildungsqualität?
Die Ausbildungsfirma muss entsprechend Ausbildungsrahmenplan und betrieblichen Ausbildungsplan ausbilden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten, wie Putzen oder Routinearbeiten, haben in deiner Ausbildung nichts zu suchen und stellen nach dem Berufsbildungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Wehre dich rechtzeitig und spreche bei der Firmenleitung vor. Hilft auch das nicht, wendest du dich an die entsprechenden Interessenvertretungen (Betriebsrat, Gewerkschaft). Bedenke: Wirst du nicht richtig ausgebildet, erreichst du möglicherweise das Ausbildungsziel nicht!

Welche Arbeitszeit ist für dich vorgeschrieben?
Bist du noch minderjährig, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das bedeutet, dass du in der Woche nur maximal 40 Stunden (Erwachsene 48 Stunden) und acht Stunden täglich (Erwachsene 10 Stunden) arbeiten darfst. An einzelnen Tagen kann es auch mal eine halbe Stunde länger sein, aber nur, wenn es an einem anderen Tag einen Ausgleich gibt. Außerdem ist Samstags- und Sonntagsarbeit für dich tabu.

Musst du Überstunden machen?
Grundsätzlich nicht. Die einzige Ausnahme sind absolute Notfälle. Die zusätzlichen Stunden müssen dann aber auch der Ausbildung dienen. Es muss also ein Ausbilder anwesend sein. Überstunden sind deshalb nicht vorgesehen, da du einen Beruf erlernen sollst. Für Überstunden müssen, lt. Berufsbildungsgesetz, Überstundenzuschläge gezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Wie viel Azubi-Lohn steht dir zu?
Zwischen den Branchen gibt es deutliche Unterschiede. I.d.R. ist die Ausbildungsvergütung in Tarifverträgen festgelegt. Aber auch wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, muss die Vergütung, lt. Berufsbildungsgesetz, angemessen sein. Du hast als Azubi in einer normalen dualen Ausbildung Anspruch auf mindestens 80%, in einer überbetrieblichen Ausbildung auf 55% der üblichen tariflichen Vergütung.

Wie verhältst du dich, wenn du krank bist?
Wenn du über Nacht krank wirst, musst du dich am Morgen unverzüglich bei deinem Ausbildungsbetrieb melden. Wenn du länger als drei Tage krank bist, brauchst du i.d.R. eine Krankschreibung vom Arzt. Manche Betriebe fordern auch schon früher ein Attest. Auch wenn du nicht zur Berufsschule gehen kannst, musst du dich krank melden. Bei einer längeren Krankheit zahlt dir der Betrieb sechs Wochen weiter Lohn. Danach erhältst du Krankengeld von der Krankenkasse.

Wie viel Urlaub kannst du erwarten?
Das kannst du in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Du darfst deinen Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Davon müssen mindestens zwei Urlaubswochen zusammenhängend gewährt werden. Reiche deinen Urlaubsantrag rechtzeitig bei der Firmenleitung ein. Sie muss innerhalb eines Monats darauf reagieren.

Mobbing – kannst du dich wehren?
Wirst du gemobbt, solltest du über die Vorkommnisse mit Menschen deines Vertrauens sprechen. Dokumentiere alle Vorfälle in einem Tagebuch. Informiere dann den Betriebsrat und/oder Firmenleitung darüber.

Abmahnung – wie reagierst du darauf?
Ist der Betrieb mit deiner gezeigten Leistung oder deines Verhaltens unzufrieden, bekommst du wahrscheinlich eine Abmahnung. Das ist quasi die „Gelbe Karte“. Nach zwei Abmahnungen gibt es i.d.R. die „Rote Karte“ (Kündigung!). Mindestens zwei Abmahnungen sind für eine Kündigung notwendig. Prüfe die Abmahnungen genau. Bei einer unberechtigten Abmahnung verfasst du eine Gegendarstellung und informierst darüber Betriebsrat, Gewerkschaft.

Kannst du als Azubi den Ausbildungsplatz wechseln?
Du kannst lt. Berufsbildungsgesetz kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit der Firma vereinbaren und deine Ausbildung in einer anderen Firma fortsetzen. Wenn die Firmenleitung mit deinem Weggang nicht einverstanden ist, brauchst du aber einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Bist du unter 18 Jahren brauchst du für die Kündigung die Einwilligung deiner Eltern. Kündige erst, wenn du eine neue Ausbildungsfirma gefunden hast.

Die Firma kann dir lt. Berufsbildungsgesetz nur dann fristlos kündigen, wenn du dir einiges zu Schulden kommen lässt, u.a. viele unentschuldigte Fehltage. Du kannst innerhalb von drei Wochen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen und eine Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Stelle (IHK und Handwerkskammer) beantragen.

Gibt es finanzielle Hilfen für dich?
Du kannst bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Bist du jünger als 25 Jahre, erhalten deine Eltern weiterhin Kindergeld – solange du deine Ausbildung absolvierst. Wohnst du nicht mehr zu Hause, müssen deine Eltern dir das Kindergeld auszahlen.

Wer kann dir bei Problemen helfen?
Der Betriebsrat ist mit Ausbildungsstart auch für Azubis eine Anlaufstelle. Hier bekommst du Auskünfte zu Rechte und Pflichten des Auszubildenden während der Ausbildung. Zudem gibt es Ausbildungsberater bei den Kammern oder Innungen. Wenn es gar nicht mehr geht, kann auch ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs angebracht sein.

Was passiert, wenn dein Ausbildungsbetrieb plötzlich Pleite macht?
Muss eine Firma Insolvenz anmelden, darf sie ihre Azubis nicht einfach entlassen. Das ist ausschließlich in den Fällen erlaubt, in denen der Ausbildungsbetrieb vollkommen stillgelegt wird. Aber nur dann besteht ein besonderes Kündigungsrecht durch den Insolvenzverwalter. Übrigens sind Azubis grundsätzlich von Kurzarbeit ausgenommen und bekommen auch kein Kurzarbeitergeld. Droht eine Ausbilderinsolvenz, dann solltest du so früh wie möglich bei der regionalen Agentur für Arbeit vorsprechen und dich nach einen alternativen Lehrbetrieb erkundigen. In den meisten Fällen kann eine gute Ersatzlösung gefunden werden.

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