Studienfinanzierung mit Studienförderung

1. Studienfinanzierung: Studienförderung von Bund, Stiftungen und Verbänden helfen dir

920 €/Monat braucht ein Student durchschnittlich, um existieren zu können. Studenten mit eigener Wohnung, WG brauchen bis zu 1.600 €/Monat zum Überleben. Wohnort, Miete, Verpflegung, Semester- und eventuelle Versicherungsbeiträge spielen dabei die größte Rolle.

Prüfe, welche Chancen du auf Zuschüsse, Stipendien hast, denn gute Noten allein sind nicht immer ausschlaggebend, um ein Stipendium zu erhalten. Es gibt mehr als 3.260 Stipendiengeber, aber nur knapp 5% aller Studenten erhalten ein Stipendium. Sei also nicht faul und hole dir Hilfe beim Studentenwerk oder informiere dich auf einer der Stipendien-Datenbanken. Mache deine Studienfinanzierung nie zu 100% über Kredit, da dir dann eine langfristige Überschuldung droht!

Studentenjobs helfen dir beim ‚Überleben‘. Es gibt sie in jeder Uni-Stadt – in Tageszeitungen, an den ‚Schwarzen Brettern‘ deiner Uni und auf Portalen. Ein Minijob (bis zu 520 € brutto/Monat) ist steuer- und abgabefrei. Ab 520,01 € sind Sozialversicherungsbeiträge fällig. Geförderte Studenten können dauerhaft einen Minijob bis zur vollen Höhe von 520 € monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Studierende mit Kind erhalten u.a. BAföG, Kindergeld, Elterngeld und Unterhalt. Kinder bis zum 10. Lebensjahr können kostenlos in der Uni-Kantine mitessen.

Hast du Anspruch auf Kindergeld? I.d.R. gibt es für Studenten bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld – zwischen 219 und 250 €/Monat, abhängig von der Anzahl der Geschwister. Das Geld wird unabhängig davon gezahlt, wie viel du nebenbei durch Nebenjobs verdienst. Vollzeitbeschäftigt sein darfst du allerdings nicht.

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2. Stipendien-Datenbank

mystipendium.de ist eine Stipendien-Suchmaschine mit über 3.260 Fördermöglichkeiten. Sie zeigt dir innerhalb weniger Minuten, welche Fördermöglichkeiten zu deinem Profil passen.

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3. BAföG beantragen, 50% ist geschenkt!

  • BAföG-Unterstützung gibts nur in der Regelstudienzeit und fürs Erststudium (Ausnahmen §7(2) BAföG-Gesetz). Dazu zählt Bachelor- und oft auch Master Studium. Master ist förderungsfähig, wenn gewählter Studiengang Bachelor Abschluss voraussetzt und berufsqualifizierend ist. Ein fachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor und Master spielt dabei keine Rolle. Zu Studienbeginn darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
  • BAföG musst du vor Studienbeginn beantragen, denn BAföG wird erst ab dem Monat berechnet, in dem dein BAföG Antrag im Amt eingeht. Beim zuständigen Studentenwerk erhältst du Informationen und neben einer Beratung auch meist die BAföG-Formulare. Jeder Student sollte BAföG beantragen. Die BAföG-Höhe ist u.a. abhängig vom Einkommen der Eltern, vom eigenen Verdienst und der Höhe anderer Studienförderungen.
  • BAföG wird immer nur für begrenzten Zeitraum (Bewilligungszeitraum) gewährt. Er beginnt mit dem Monat der Antragstellung und hat i.d.R. eine Dauer von 12 Monaten. Zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums musst du einen Folgeantrag stellen, wenn du eine Unterbrechung der Zahlungen verhindern willst.
  • ACHTUNG! Manche Studenten bekommen BAföG auch unabhängig vom Verdienst der Eltern, insbesondere diejenigen, die eine Ausbildung gemacht und dann mindestens drei Jahre gearbeitet haben oder nach ihrem 18. Geburtstag fünf Jahre berufstätig waren. Bist du dir nicht sicher, frage auf jedem Fall beim Studentenwerk nach.
  • Info zur BAföG-Rückzahlung

15.000 € Vermögen bleiben bei der BAföG-Förderung unberücksichtigt – für Auszubildende ab 30 Jahre sind das sogar 45.000 € – der Rest ist voll zur Finanzierung der Ausbildung einzusetzen. Hat der Antragsteller einen Ehepartner oder Kinder, erhöht sich der Freibetrag für jede dieser Personen um 2.300 €. Beim Antrag ist das Vermögen komplett anzugeben. Es lohnt nicht, zu manipulieren, da es einen jährlichen Datenabgleich zwischen dem Amt für Ausbildungsförderung und dem Bundesamt für Finanzen gibt. Bei Bekanntwerden eines Missbrauchs muss alles zurückgezahlt werden plus Bußgeld. Außerdem ist ein Strafverfahren möglich.

bildungsdoc-hinweis. Bei einem begründeten(!) Studienfachwechsel können Studenten weiterhin mit BAföG rechnen – allerdings nur noch als Volldarlehen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (AZ: 5 C 13.10). Ausnahmen von dieser Regel gelten, wenn der Wechsel „aus unabweisbarem Grund“ erfolgte. In diesem Fall wird BAföG auch während der zusätzlich benötigten Zeit ganz normal jeweils zur Hälfte als Zuschuss bzw. zinsloses Darlehen gewährt. Ein unabweisbarer Wechselgrund liegt etwa vor, wenn einem Studierenden gar keine andere Wahl als der Abbruch der ursprünglich gewählten Studienrichtung bleibt oder gesundheitsbedingte Gründe vorliegen.

Studienfinanzierung

4. Deutschland-Stipendium

Das Deutschland-Stipendium wird zu je 50% vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert. 300 € pro Monat beträgt die Studienförderung. Die Förderung wird durch die (Heimat)Hochschule ausgezahlt und ist unabhängig vom Einkommen der Studierenden und ihrer Eltern.

Es werden Studierende aller Nationalitäten gefördert, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen besondere Erfolge an Schule und Uni sowie auch das gesellschaftliche Engagement in Vereinen, in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen und der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Bewerben kann sich jeder, der an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studiert. Gefördert werden das Erststudium, das Master- oder Zweitstudium sowie ein berufsbegleitendes duales Studium. Auch im Ausland Studierende können eine Bewerbung einreichen.

5. Bildungsfonds

Bildungsfonds bezahlt studienbedingte Kosten, Lebenshaltungskosten, Einmalaufwendungen, Studiengebühren. Erst nach erfolgreichen Berufseinstieg musst du einen im Voraus fixierten Prozentsatz deines Einkommens an Bildungsfonds zurückführen. Bei Verdienstausfall erfolgt eine Aussetzung. Bewerben kann sich jeder. Ausgesucht werden Studenten, die besonders engagiert sind und sich mit dem Studium bestimmte Ziele gesetzt haben. Die Bewerbung erfolgt komplett auf Basis eines Online-Bewerbungsverfahrens. Keine Bewerbungen per Post.

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6. Begabtenförderung

13 Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien an Studenten, Promovierende. Bewirbst du dich bei einem der Förderungswerke, lege vorher fest, welches Werk der Begabtenförderung am besten zu deinen eigenen Vorstellungen passt. Auswahlkriterien sind:

  • Du bist hoch motiviert und möchtest Verantwortung übernehmen.
  • Deine Leistungen in Schule und Studium sind überdurchschnittlich.
  • Du bist gesellschaftlich engagiert, auch beim Studium.

7. Studienstiftungen

Studienstiftung (ca. 2.200 Stiftungen): Voraussetzungen für das geschenkte Geld sind hohe intellektuelle oder künstlerisch-kreative Fähigkeiten, Leistungsbereitschaft und Motivation, soziale Kompetenz, breite außerfachliche Interessen sowie gesellschaftliches Engagement. Gute, leistungsbereite Studenten sollen möglichst früh an das eigene Unternehmen gebunden werden. Informiere dich frühzeitig, denn die Plätze sind limitiert und die Beschaffung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen (Gutachten eines Profs, Zeugnisse, Leistungsnachweise) braucht Zeit.

8. Deutsche Bildung

Die Deutsche Bildung fördert als Unternehmen Studenten aller Fachbereiche an staatlich anerkannten Hochschulen mit einer Kombination aus Studienfinanzierung und inhaltlicher Unterstützung. Sie leistet einen Beitrag dazu, dass junge Menschen zielgerichtet studieren können und gut vorbereitet in den Beruf einsteigen.

9. Studienkredite – was ist zu beachten?

  • Letzte Option, denn auch ein Studienkredit muss komplett, inkl. Zinsen zurückgezahlt werden – unabhängig vom Einkommen. Vorher alle Alternativen prüfen – Wohngeldberatung beim Studentenwerk, Finanzierungsquellen (Eltern, BAföG, Voll- und Teilstipendien, Nebenjobs oder Stiftungen). Bleibt dann noch eine Lücke, ist der Studienkredit die richtige Lösung. Motto: So wenig wie möglich und so viel wie nötig! Zahlreiche Banken bieten Studienkredite an.
  • Führe mehrere Beratungsgespräche und nimm jedes Mal das Angebot mit nach Hause und unterschreibe nicht sofort. Vergleiche in Ruhe die Angebote, denn nicht immer bedeutet der billigste Kredit auch die beste Lösung. Den für alle Lebenslagen passenden Rundum-Sorglos-Kredit gibt es leider nicht. Einige Kredite gelten nicht für ein Auslandssemester.
Studienkredite - was solltest du dabei beachten?

I. Überbrückungsdarlehen

Überbrückungsdarlehen der Studentenwerke gibt es für in Not geratene Studenten. Voraussetzungen dafür sind ein nachweislich finanzieller Engpass, die Bestätigung deiner Uni, dass du dich bereits in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums befindest und die Bürgschaft deiner Eltern oder eines unabhängigen Bürgen.

II. Bildungskredit

Ein Bildungskredit sichert die Studienfinanzierung bei außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand, um den Studienabbruch aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Gleichzeitig soll der Bildungskredit aber auch das Studium beschleunigen.

  • Du kannst den Kredit zusätzlich zur BAföG Förderung beantragen und in Anspruch nehmen.
  • Die Kreditzusage ist unabhängig von deinem Einkommen und das deiner Eltern.
  • Monatliche Raten von 100 €, 200 € und 300 € sind genauso wie eine Einmalzahlung bis zu 3.600 € möglich.
  • Die Höchstsumme, Summe aus Einmalzahlung und Monatsraten, beträgt maximal 7.200 €.
  • Kreditantrag ist per Internet möglich. Frühestens sechs Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraumes beantragen, da ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss.
  • Bachelor Studenten können Bildungskredit nach Abschluss des 1. Studienjahres nutzen.

III. KfW-Studienkredit

  • KfW-Studienkredit ist ein Studentendarlehen, welches unabhängig vom Einkommen der Eltern, der eigenen Finanz- und Sicherheitslage, Studienfach und Noten gewährt wird. Mit dem Tilgungsrechner berechnest du deine künftige finanzielle Belastung. Willst du den KfW-Studienkredit während deines Auslandssemesters nutzen, kann es Probleme geben. Deshalb frage vor Kreditantragstellung nach. Jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Jahres kann der monatliche Kreditbetrag geändert werden. Du kannst Monatsraten von 100 bis 650 € wählen.
  • Rückzahlung: Du erhältst 5 Monate vor Beginn der Rück­zahlung einen „Standard-Tilgungsplan“ für 10 Jahre. Diesen Tilgungs­plan kannst du akzeptieren oder deinen Bedürf­nissen anpassen, indem du die Höhe der Raten und damit die Rück­zahlungs­dauer änderst.

Studienkredite von Banken

Die Auswahl an Studienkrediten ist groß. Die Banken unterscheiden bei der Studienfinanzierung zwischen Darlehen für die gesamte Lebenshaltung, für Studiengebühren oder für das Examen. Neben dem Immatrikulationsnachweis verlangen manche Banken auch Leistungsnachweise oder Einnahmen- und Ausgabenrechnungen. Die wenigsten Anbieter bestehen dagegen auf einer Bürgschaft. Experten raten, auf Aus- und Einzahlungszinssätze sowie Konditionen für Beginn und Dauer der Rückzahlungen zu achten. Die Banken zahlen das Geld bei einem Studentenkredit nicht in einer Summe aus, sondern in monatlichen Raten, wahlweise zwischen 50 € und 800 €. Bei den meisten Angeboten kann die Höhe der Raten von Semester zu Semester neu festgelegt werden.

bildungsdoc-hinweis. Der für den Bachelor aufgenommene Studienkredit läuft oft nicht automatisch weiter. Hast du den Bachelor fremdfinanziert, endet der Kredit meist mit Übergabe der Bachelor-Urkunde. Jetzt beginnt die Kreditrückzahlung, egal wie sich deine finanzielle Situation gestaltet und wie deine weitere Karriereplanung aussieht.

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